München – Für Bekleidungsgeschäfte in Bayern entfällt die 2G-Regel. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied gestern, dass sie der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen. Die Staatsregierung hatte den Nachweis von Impfung oder Genesung als Zutrittsvoraussetzung zu Geschäften Anfang Dezember verfügt, Kleiderläden aber nicht zu den Geschäften gezählt, die ausgenommen sind, weil sie der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.