München – Ein geheimes kirchenrechtliches Dokument belastet den emeritierten Papst Benedikt XVI. und den Münchner Kardinal Reinhard Marx erheblich: Ein Dekret des Münchner Kirchengerichts vom 9. Mai 2016, das der Wochenzeitung „Die Zeit“ zugespielt wurde, belege, dass Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof und seine Nachfolger „bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat“ im Fall des Missbrauchs-Pfarrers Peter H. verzichtet hätten.
H. war nach Fällen sexuellen Missbrauchs vom Bistum Essen nach München geschickt worden und dort weiter in der Seelsorge eingesetzt worden. Auch in der Münchner Erzdiözese kam es dann zu Missbrauchsfällen. Benedikts Privatsekretär Georg Gänswein weist die Behauptung zurück, dass Ratzinger von dem Fall H. gewusst habe. Sprengkraft birgt das Dokument auch in Bezug auf Kardinal Marx. Hat er 2010 versucht, den damaligen Papst aus dem Missbrauchsskandal herauszuhalten? Benedikt XVI. hatte Marx 2010 zum Kardinal erhoben. In der dritten Januarwoche wird in München ein neues Gutachten über den Umgang mit dem Missbrauch veröffentlicht. cm