Testpflicht für Kitas

von Redaktion

Ab Montag neue Regeln auch in der Schule

München – Ab Montag gelten in Bayerns Kindertagesstätten und Schulen neue Vorgaben für Corona-Tests. Dabei sind die Änderungen an den Schulen minimal: Es bleibt bei den bisherigen Testmodalitäten, nur müssen sich nun auch geimpfte und genesene Schüler wieder regelmäßig testen. Kita-Eltern jedoch müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig nicht drei Mal in der Woche einen negativen Test bei ihren Kindern nachweisen, dürfen diese nicht mehr in die Einrichtungen kommen. Bislang waren diese Tests auf freiwilliger Basis nur empfohlen.

Die Eltern müssen drei Mal in der Woche „glaubhaft versichern“, dass sie Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben. Da zählt, die Testkassette mitzubringen, auch eine Lösung mit Formular und Unterschrift gilt. Die Idee einer Video-Dokumentation wurde verworfen. Getestet werden muss grundsätzlich montags, mittwochs und freitags. Der Freistaat zahlt die Tests per Berechtigungsschein. Möglich sind aber auch PCR-Pooltests, wie sie an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche bereits ablaufen. Dabei lutschen die Kinder an einem Tupfer – daher auch die Bezeichnung „Lollitest“. Alle Tupfer werden gemeinsam mit dem genauen PCR-Verfahren untersucht.

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