RKI verkürzt Genesenen-Status

von Redaktion

Quarantäne-Ausnahmen nur noch drei Monate nach Infektion

Berlin – Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, erhält nur noch für drei Monate den Genesenen-Status. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Richtlinien geändert hat. Bislang wurde der Genesenen-Nachweis bis maximal sechs Monate nach der Infektion anerkannt.

Ein Sprecher des Gesundheitsressorts sagte dazu, die Neubewertung sei „aus wissenschaftlicher Sicht“ erfolgt. Er verwies auf Unterschiede zwischen der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante und der zuvor hauptsächlich verbreiteten Delta-Variante des Coronavirus. Der Sprecher bekräftigte auch, dass es jetzt im Kampf gegen die Pandemie darauf ankomme, „möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen oder zu boostern“.

Das RKI hatte zuvor neue fachliche Vorgaben für Covid-19-Genesenen-Nachweise veröffentlicht. Demnach gilt nur noch als genesen, bei wem der letzte positive PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Rechtliche Grundlage ist die am 15. Januar in Kraft getretene Änderung der „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“, die auf die RKI-Vorgaben verweist. Deren Umsetzung erfolgt durch Verordnungen der Länder.

Der Genesenen-Status ist wie der Impfstatus maßgeblich für Quarantäne- und Einreisevorschriften. So gelten Ausnahmen von der Quarantäne für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten, Genesene unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung. Eine Dosis von Johnson & Johnson wird nicht mehr als vollständige Impfung anerkannt.

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