Traunstein/München – Ist es nur eine Gnadenfrist oder gar die Rettung für den Wolf? Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat gestern zwei Eilanträgen des Bundes Naturschutz sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe stattgegeben. Damit ist die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern, die den Chiemgauer Wolf in einem bestimmten Gebiet zum Abschuss freigegeben hatte (wir berichteten), zunächst hinfällig.
„Die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht München kam nach der im einstweiligen Rechtsschutz gebotenen summarischen Prüfung zu dem Ergebnis, dass die mittels Allgemeinverfügung erteilte Genehmigung zur ausnahmsweisen Entnahme beziehungsweise Tötung des Wolfes voraussichtlich rechtswidrig ist“, teilte ein Gerichtssprecher mit. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache dürfe deshalb von der erteilten Abschussgenehmigung kein Gebrauch gemacht werden.
Nach Auffassung der Kammer sei eine Gefährdungssituation für die Gesundheit von Menschen derzeit nicht vorhanden. Gegen die Entscheidungen kann nach Angaben des Gerichtssprechers innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Ob sie diesen Schritt gehen wird, will die Regierung von Oberbayern nach eigenen Angaben „eingehend prüfen“. Die Regierung von Oberbayern habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, halte die Entnahme des Wolfs aber weiterhin für erforderlich, teilte ein Sprecher der Behörde gestern Nachmittag mit.
Gegenüber den OVB-Heimatzeitungen hat sich Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) zum Wolf und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geäußert. » REGION, SEITE 12