Behörde hält am Abschuss fest

von Redaktion

Die Regierung von Oberbayern ist weiterhin der Auffassung, dass die Entnahme des Wolfes, der im Dezember Tiere in den Kreisen Traunstein und Rosenheim gerissen hatte (wir berichteten), zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich ist – und hat daher gestern nach Angaben eines Sprechers die Landesanwaltschaft Bayern gebeten, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Das Verwaltungsgericht hatte Eilanträgen zweier Verbände gegen den Abschuss des Tieres stattgegeben. Indes brodelt die Gerüchteküche in Brannenburg in puncto Wolf weiter. » REGION, SEITE 9

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