Traunstein/Rosenheim – Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung ist ein 50-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis von der Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein verurteilt worden. Der Mann hat sich an seiner Stieftochter bis Anfang 2019 mindestens 150-mal vergangen. Der bis heute durch die Tat beeinträchtigten 18-Jährigen wurde eine Aussage vor Gericht erspart. Bei Vernehmungen gab sie zu, „innerlich jede Nacht mehr gestorben zu sein“. Die Übergriffe des Stiefvaters begannen, als das Mädchen elf Jahre alt war. kd