Karlsruhe – Die Initiatoren des Volksbegehrens „6 Jahre Mietenstopp“ in Bayern sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen den Stopp des Begehrens gescheitert. Karlsruhe hält Verstöße gegen Grundrechte im vorherigen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Begehren für „nicht ersichtlich“, wie der Zweite Senat mitteilte. Es nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.