München/Berlin – Mit einem Stufenmodell soll die Aufteilung der CO2-Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern neu geregelt werden. Bisher tragen die Mieter die Kosten alleine. Der Anteil, mit dem sich Vermieter beteiligen, soll davon abhängen, wie klimafreundlich das Gebäude ist. Das sieht ein Papier des Wirtschafts- sowie des Bauministeriums vor.
Eine Sprecherin von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Gespräche innerhalb der Bundesregierung liefen noch. Das Ministerium arbeite an einem Stufenmodell. Ziel sei es, Anreize zu setzen, damit Sanierungen und gute energetische Qualität von Wohnungen erzielt werden.
In dem Papier heißt es: „Insgesamt wird angestrebt, dass Mieter über alle vermieteten Gebäude hinweg nicht mehr als die Hälfte der Kosten für die CO2-Bepreisung bezahlen.“ Zum 1. Juni 2022 soll ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt.
Das Stufenmodell sieht vor, dass Gebäude in sieben Stufen eingeteilt werden, je nach Höhe des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter im Jahr. In der niedrigsten, klimafreundlichsten Stufe mit einem Ausstoß von weniger als fünf Kilogramm CO2 müssten die Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. In der letzten Stufe, etwa bei schlecht sanierten Gebäuden, müssten die Mieter nur zehn Prozent der Kosten tragen. Eigentümerverbände wollen bereits eine Verfassungsbeschwerde prüfen.