Maskenpflicht noch bis 2. April

Ausnahmen für jüngere Schüler – Lockerungen am Wochenende

München – In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.)

Donnerstag, 9. April 2026

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