München – In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Bayern nutzt damit eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln aus, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Auch danach soll es eingeschränkt Möglichkeiten zu Verschärfungen geben. „Wir verlängern, was noch möglich ist, und nutzen den letzten rechtlichen Spielraum“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Und mit Blick auf die Pläne der Ampel-Koalition: „Wir werden sehen, wie dieses Experiment ausgeht.“ Söder kritisierte insbesondere, dass es nach dem 2. April keine Maskenpflicht in den Schulen mehr geben könne.
Wird das neue Gesetz in Berlin in dieser Woche wie geplant beschlossen, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Verbot von Volksfesten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.