Neue Regeln für E-Tretroller

von Redaktion

Parken im Zentrum nur noch an bestimmten Plätzen erlaubt

München – Elektrische Tretroller dürfen in der Münchner Innenstadt bald nur noch an eigens dafür vorgesehenen Orten abgestellt werden. Das hat die Landeshauptstadt mit den fünf Anbietern vereinbart, die in München sogenannte E-Scooter vermieten. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass die Gefährte dort abgestellt werden, wo sie Fußgänger behindern.

Ab Mitte des Jahres werden die Gebühren für die Kunden dann weiterlaufen, wenn diese ihren Roller im Altstadtring nicht innerhalb einer der rund 40 eigens beschilderten und markierten Flächen abstellen. Die Anbieter haben sich außerdem freiwillig dazu verpflichtet, die Nutzung der neuen Parkplätze etwa durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen, hieß es.

Artikel 1 von 11