München – Die während der großen Flüchtlingsbewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen dürften europarechtswidrig sein. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ verlängern dürfen. „Im vorliegenden Fall scheint Österreich (…) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt.“ Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich.
Der Fall könnte Auswirkungen auf Bayern haben. Eigentlich gibt es im Schengen-Raum keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 an der Grenze zu Österreich, nachdem sich zehntausende Migranten über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten. Die CSU will daran festhalten. Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sprach sich hingegen dafür aus, die Kontrollen, die ohne eine Verlängerung am 11. Mai auslaufen würden, zu beenden.