München – In Bayern werden erstmals nach den heftigen Kontroversen des letzten Jahrzehnts wieder Studienbeiträge ermöglicht. Der Entwurf für das neue Hochschul-Gesetz soll den Uni-Leitungen das Recht geben, eigenständig Gebühren zu verlangen – allerdings in engem Rahmen und ausschließlich für Nicht-EU-Ausländer. Für Studenten aus Deutschland und der EU sind Beiträge ausgeschlossen, geht aus den nun im Internet veröffentlichten Unterlagen hervor.
Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) brachte den seit Jahren umstrittenen Entwurf für ein komplett neues Hochschulgesetz am Dienstag durchs Kabinett. Ziel des Entwurfs ist, die bayerische Hochschullandschaft zu reformieren: Moderner und flexibler soll es zugehen. Professoren sollen schneller berufen und Start-ups besser unterstützt werden.
Studienbeiträge im Erststudium – mehrere hundert Euro pro Semester – gab es in Bayern ab 2007. Im Jahr 2013 wurden sie unter dem Druck eines Volksbegehrens und gegen die Überzeugung vieler Politiker der damaligen Koalition von CSU und FDP abgeschafft. cd