DIE GUTE NACHRICHT

Weiter virtuell

von Redaktion

Bayern will sich dafür einsetzen, dass Mitgliederversammlungen von Vereinen auch künftig virtuell möglich sind. Die bis 31. August pandemiebedingt geltende Sonderregelung solle fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden, teilte das Justizministerium mit. Das Kabinett habe die bayerische Justiz beauftragt, eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.

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