Traunstein – Zu dem seit Februar laufenden Schleuserverfahren der Ersten Strafkammer am Landgericht Traunstein und dem Mitte April gestarteten Prozess der Siebten Strafkammer um kriminelle Schockanrufe kommt in dieser Woche eine Verhandlung bei der Zweiten Strafkammer gegen Internetbetrüger hinzu. Bei den drei parallelen Großverfahren müssen sich jeweils vier Angeklagte, also insgesamt zwölf Tatverdächtige, wegen zahlreicher Delikte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität verantworten.
In dem Schleuserprozess gegen vier Syrer zwischen 25 und 42 Jahren, der auf Weisung des Bundesgerichtshofs nochmals in Traunstein läuft, ist bislang kein Ende abzusehen, wie Vorsitzende Richterin Heike Will auf Anfrage mitteilte. Der nächste Termin ist am 20. Mai. Ob bis Ende Juni ein Urteil ergeht, ist nicht abzusehen.
Bis August mit nächster Fortsetzung am 11. Mai soll die Verhandlung der Siebten Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune gegen drei Männer zwischen 24 und 53 Jahren und eine Frau (59), alle aus Polen, laufen. Dem Quartett werden zwölf Schockanrufe bei vorwiegend alten Menschen mit einer Gesamtbeute von über 250 000 Euro zur Last gelegt.
Das Verfahren gegen vier Nigerianer zwischen 24 und 36 Jahren mit Wohnsitz in Südbayern beginnt am Dienstag, 10. Mai, vor der Zweiten Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler. Den Tatverdächtigen wirft die Staatsanwaltschaft Traunstein in der 400 Seiten umfassenden Anklageschrift Computerbetrug mittels E-Tickets mit mehreren tausend Euro Schaden für die Deutsche Bahn vor. Hinzu kommen bei dem 36-Jährigen über 1000 Fälle von „Lovescamming“. Bei dieser Masche verwenden die Täter gefälschte Profile attraktiver Männer, um über Datingportale weibliche Opfer finanziell auszunehmen. kd