Neues Wahlgesetz
Landtag gibt grünes Licht für kleinere Reform
München – Der Landtag hat eine Änderung des bayerischen Landeswahlgesetzes beschlossen. „Maßgeblich für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie für die Stimmkreiseinteilung ist nun nicht mehr die Zahl aller deutschen, sondern nur der ,wahlberechtigten‘ Einwohner“, erklärte Innenminister