Den 50-jährigen Stefan H. aus Ottobrunn, der Anfang 2021 in den Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld sowie mit mobilen Impfteams in Heimen als angeblicher „Impfarzt“ 1449 Personen persönlich gegen Corona impfte oder die Impfung durch Fachpersonal verantwortlich überwachte, verurteilte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein gestern unter anderem wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der falsche Impfarzt, im Bild mit Verteidigerin Carolin Arnemann aus München, verfügte über keinerlei medizinische Ausbildung. Seine beiden Doktortitel waren so falsch wie seine Approbationsurkunde. Foto