Kreuz-Erlass bleibt bestehen
Bayerisches Gericht weist Klagen ab – Revision angekündigt
München – Die Klagen gegen den heftig diskutierten Kreuz-Erlass sind vorerst abgeblitzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rüttelt nicht an der seit 2018 geltenden Pflicht, in jedem staatlichen Dienstgebäude ein Kreuz anzubringen. Das teilte das Gericht mit.
Die Kreuze bleiben hängen. Allerding