Kreuz-Erlass bleibt bestehen

Bayerisches Gericht weist Klagen ab – Revision angekündigt

München – Die Klagen gegen den heftig diskutierten Kreuz-Erlass sind vorerst abgeblitzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rüttelt nicht an der seit 2018 geltenden Pflicht, in jedem staatlichen Dienstgebäude ein Kreuz anzubringen. Das teilte das Gericht mit.

Die Kreuze bleiben hängen. Allerding

Dienstag, 16. September 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.