München – Die Klagen gegen den heftig diskutierten Kreuz-Erlass sind vorerst abgeblitzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rüttelt nicht an der seit 2018 geltenden Pflicht, in jedem staatlichen Dienstgebäude ein Kreuz anzubringen. Das teilte das Gericht mit.
Die Kreuze bleiben hängen. Allerdings ist der Streit damit nicht am Ende. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München hat die Möglichkeit, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen – und plant das auch, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.
Der Erlass war im April 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschlossen worden, stieß aber auch bei den Kirchen auf ein geteiltes Echo. Söder deutete zwischenzeitlich an, dies heute nicht mehr in dieser Form zu wiederholen. Die Staatsregierung äußerte sich am Donnerstag positiv, aber sehr zurückhaltend. Man warte die Urteilsgründe ab, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Sie liegen noch nicht vor.
Die Opposition hält an ihrer scharfen Kritik am Erlass fest. „Der Missbrauch religiöser Symbole zu Wahlkampfzwecken durch die CSU bleibt politisch verwerflich“, sagte Markus Rinderspacher (SPD). Söder habe 2018 „übergriffig“ gehandelt. cd