Entschädigung für S-Bahn-Ärger

von Redaktion

Neu für Abo-Kunden: Vier Euro retour ab 30 Minuten Verspätung

München – Unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit ist die S-Bahn München seit Anfang des Jahres dazu verpflichtet worden, Fahrgäste bei großen Verspätungen finanziell zu entschädigen. Falls ein Fahrgast mehr als 30 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt, hat er ein Anrecht auf eine Erstattung von vier Euro je Fahrt. Voraussetzung ist, dass er im Besitz eines MVV-Abos ist und den Anspruch online innerhalb von zehn Tagen geltend macht. Auf die Möglichkeit der Erstattung hat Pro Bahn unsere Zeitung aufmerksam gemacht. Der Fahrgastverband spricht von einem „Schmankerl“, das nur gerecht sei. Bisher haben nur sehr wenige Kunden die Erstattungsrechte auch wahrgenommen, ein S-Bahn-Sprecher berichtet von „einer mittleren dreistelligen Anzahl“.

Der Anspruch ist im ersten Münchner S-Bahn-Vertrag fixiert worden, den die Bahn mit dem Freistaat abgeschlossen hat. In dem Vertrag wurde der Deutschen Bahn zugesichert, dass sie die S-Bahn bis Ende 2034 weiter betreiben darf. Im Gegenzug wurden neben Verbesserungen wie einem durchgängigen 20-Minuten-Takt auf allen Außenästen und der Einführung von Wlan in allen Fahrzeugen bis 2023 auch Kundengarantien verbessert. Der Anspruch auf Entschädigung gilt demnach nicht nur bei Verspätungen, sondern auch bei Verschmutzung von Kleidung, Zugausfall und Anschlussverlust. Die Entschädigung gibt es maximal zehn Mal im Monat, sie wird auch während der Geltungsphase des 9-Euro-Tickets gewährt. Ursprünglich wollte der Freistaat eine Entschädigung von fünf Euro je Fall durchsetzen, in Verhandlungen wurde das dann auf vier Euro reduziert. dw

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