Berlin – Der Kampf gegen die Pandemie ist ab Herbst wieder vor allem Ländersache. Bundesweit sollen vom 1. Oktober an nur wenige Maßnahmen gelten, die Bundesländer aber können schärfere Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen. Darauf einigten sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). Lockdowns oder 2G/3G-Regeln sind damit nicht mehr möglich.
Im Zentrum des Schutzkonzepts steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken, die weiter bundesweit in Flugzeug und Fernzug gelten. Die Länder sollen entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Auch in Schulen ist eine Pflicht ab der 5. Klasse möglich.
In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Da die Impfung höchstens drei Monate zurückliegen darf, würden sehr viele Geboosterte wieder von der Maskenpflicht betroffen sein. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitnessstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten, weil sie das Maskentragen schlecht kontrollieren könnten. Die Tests sind inzwischen aber nicht mehr gratis, viele Teststationen haben geschlossen.
Lauterbach sieht Deutschland in einer „viel besseren Situation als im letzten Herbst“. Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass es eine Kombination der Omikron- mit der gefährlicheren Delta-Virusvariante geben werde. Es sei also zu erwarten, dass sich viele Menschen ansteckten, sie dann aber weniger schlimme Verläufe hätten.