Berlin – Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am Dienstag in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Damit wären zusätzliche 19 Prozent der 2,419 Cent fällig – also nochmals 0,46 Cent.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte jedoch deutlich: „Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen.“ Zugleich betonte er: „Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten.“ Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, einen Ausgleich zu schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte. CDU-Chef Friedrich Merz erklärte, Habeck „hätte die Mehrwertsteuer-Frage längst klären müssen“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte die Bundesregierung auf, die Gasumlage sofort um 20 Prozent zu reduzieren.
Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von 121 Euro. Mit wären es 144 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei 484 Euro im Jahr – mit Steuer wären es 576 Euro.
Durch die hohen Gaspreise betragen die Einnahmen des Staates aus der Mehrwertsteuer laut Vergleichsportal Verivox bereits mehr als 3,6 Milliarden Euro. Die Gasumlage würde dem Staat zusätzlich 1,4 Milliarden Euro von den Haushalten einbringen.