Triage-Gesetz: Schutz für Alte

von Redaktion

Bund stellt Regeln auf – Überlebenswahrscheinlichkeit zählt

Berlin – Die Bundesregierung will ausschließen, dass Menschen mit Behinderung oder Hochbetagte für den Fall zu knapper Intensivkapazitäten in der Pandemie benachteiligt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Triage vor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat.

Sind aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend Intensivbetten verfügbar, soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten als maßgebliches Kriterium gelten, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Weitere Erkrankungen dürfen eingeschränkt bei der Beurteilung der Überlebenswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden. Kriterien wie Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit dagegen nicht.

Die Regierung will damit auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass der Staat bei ausgeprägter Schutzbedürftigkeit die Pflicht hat, Menschen vor einer Benachteiligung wegen Behinderung zu schützen. Lauterbach mahnte, Engpässe in der Intensiv-Versorgung sollten gar nicht erst entstehen.

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