Gasmangel träfe Privatverbraucher

von Redaktion

Bonn – Sollte es im Winter zu einer Gasmangellage kommen, genießen Privatverbraucher keinen „absoluten Schutz“, wie die Bundesnetzagentur erklärt. Die Bonner Behörde verteilt im Zweifelsfall das verbleibende Gas an Verbraucher mit lebenswichtigem Bedarf. Mit Gas geheizte Pools und Saunen gehören demnach explizit nicht dazu. Gleichzeitig könnte essenziele Industrie weiter beliefert werden.  mas

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