Berlin vor Wahl-Wiederholung

von Redaktion

Gericht sieht viele Fehler – Klage zum Bundestag erwartet

Berlin – Die von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen überschattete Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor einem Jahr könnte ungültig sein. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting gestern bei einer mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von schweren Wahlfehlern gegeben, führte sie aus. Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Verantwortlich seien die Landeswahlleitung und der Senat. Wann das Gericht die Entscheidung fällt, ist noch offen. Parallel zum Berliner Verfahren steht auch die Möglichkeit einer Wahlwiederholung der Bundestagswahl im Raum, die am selben Tag stattgefunden hatte. Darüber befindet – womöglich im Oktober – zunächst der Bundestag. Erwartet wird, dass dann Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat.

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