Kritik am „Doppelwumms“

von Redaktion

Berlin – Der Bundesrechnungshof hält die geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen hohe Energiepreise für verfassungswidrig. „Die vorgesehene Kreditaufnahme ,auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“, heißt es im Bericht an den Haushaltsausschuss. Der Rechnungshof plädiert dafür, den Schirm aus dem normalen Haushalt zu finanzieren.

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