München/Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will mit höheren Freibeträgen der sogenannten kalten Progression entgegenwirken. So soll der Grundfreibetrag, ab dem ein Einkommen besteuert wird, ab 2023 um 561 Euro auf 10 908 Euro angehoben werden. Der Kinderfreibetrag, von dem Eltern profitieren, soll um 404 Euro auf 6024 Euro ansteigen. 2024 sind laut Lindners Finanzministerium darüber hinaus weitere Erhöhungen der Freibeträge geplant. Damit geht das Finanzministerium noch einen Schritt weiter als ursprünglich geplant. Das Kabinett hatte Mitte September beschlossen, den Grundfreibetrag auf 10 632 Euro anzuheben – der neue Wert liegt somit 276 Euro höher.
„Wenn der Regelsatz des Bürgergelds im Januar steigt, dann muss auch der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer steigen“, sagte Lindner dazu der „Bild“. Die Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und die arbeitenden Steuerzahler verdienten gleichermaßen Fairness. Mit dem Bürgergeld will die Ampelkoalition zum 1. Januar das Hartz-IV-System für die mehr als fünf Millionen Betroffenen in seiner heutigen Form ablösen.
Hinter dem Begriff kalte Progression verbirgt sich ein Effekt, durch den Steuerzahler immer stärker belastet werden, wenn der Staat dem nicht entgegenwirkt. Denn wenn durch die Inflation die Löhne steigen, besteht für Steuerzahler die Gefahr, dass sie in eine höhere Steuerklasse rutschen, obwohl sich angesichts der Inflation ihre Kaufkraft gar nicht erhöht hat.
Lindners Vorschläge müssen noch durch die Ressortabstimmung im Ampel-Kabinett und durch den Bundestag. hor/dpa