Geld zurück für Bausparer?

von Redaktion

BGH urteilt: Kontogebühren nicht zulässig – Signalwirkung

Karlsruhe – Bausparer können auf eine Rückzahlung zu Unrecht kassierter Gebühren hoffen. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden am Dienstag, dass ein pauschales Jahresentgelt in der Sparphase die Bausparer unangemessen benachteiligt.

In einem von Verbraucherschützern angestrengten Musterverfahren erklärten sie eine entsprechende Klausel der BHW Bausparkasse für unwirksam. Ähnliche Gebühren gibt es bei vielen anderen Bausparkassen (Az. XI ZR 551/21).

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der die BHW verklagt hatte, forderte alle betroffenen Bausparkassen auf, „zu Unrecht vereinnahmte Entgelte von sich aus zurückzuzahlen“. Von den Interessenvertretungen der Branche hieß es dagegen, die Klauseln seien nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar. Eine Einschätzung sei erst möglich, wenn das Urteil schriftlich vorliege.

Jährliche Kontogebühren in der Darlehensphase hatte der BGH schon vor einigen Jahren unter die Lupe genommen – und 2017 für unzulässig erklärt. Zur Sparphase gab es bisher kein höchstrichterliches Urteil. Das hat sich nun geändert. Die Richter sehen es so, dass die BHW mit dem Jahresentgelt Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abwälze. Außerdem könnten die Bausparkassen zu Beginn eine einmalige Abschlussgebühr verlangen. Es wird erwartet, dass das Urteil Signalwirkung für die ganze Branche hat.

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