München – Immobilienwertermittlungsverordnung: Dieses Wortungetüm könnte Erben ziemlich erschrecken. Denn durch eine geplante Änderung dürften ab 2023 die Erbschaft- oder Schenkungsteuern auf Immobilien deutlich steigen. Teilweise könnten sich die Abgaben mehr als verdoppeln.
Konkret werden mehrere Berechnungsfaktoren erhöht, die für die Steuer relevant sind. So steigt zum Beispiel der Restwert von Häusern, weil das Finanzamt ab 2023 annimmt, dass sie 80 statt 70 Jahre genutzt werden können. Besonders drastisch ist aber die Erhöhung der Sachwertfaktoren, die bei Einfamilienhäusern im Münchner Umland häufig angesetzt werden, um den Marktwert der Immobilien zu schätzen. Sie sollen von 0,9 bis 1,1 auf 1,3 bis 1,5 steigen. Ein Haus mit einem Grundstücks- und Gebäudewert von einer Million Euro wäre damit für das Finanzamt statt derzeit maximal 1,1 Millionen künftig bis zu 1,5 Millionen Euro wert, was die Erbschaft- oder Schenkungsteuer stark steigern würde.
Der Gesetzgeber rechtfertigt dies mit den in den letzten Jahren gestiegenen Immobilienpreisen. Erbrechts-Experten machen die geplanten Änderungen dagegen wütend. Schon die kurzen Fristen seien „eine Sauerei“, schimpft Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Werden die Regeln im Dezember tatsächlich wie geplant verabschiedet, treten sie schon im Januar in Kraft. Ab dann würden Marktwerte von Häusern systematisch zu hoch angesetzt, warnt Steiner. „Die Beweislast läge dann beim Bürger, der mit Gutachten nachweisen müsste, dass sein Haus gar nicht so wertvoll ist.“ höß