Ruf nach weniger Erbschaftsteuer

von Redaktion

Neuregelung befeuert Debatte: Füracker verlangt höhere Freibeträge

München – Nach der Verdopplung der Immobilienpreise in den vergangenen zehn Jahren fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. „Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können“, sagte Füracker. Unmittelbarer Anlass ist das Jahressteuergesetz 2023. Dieses sieht vor, dass ab 1. Januar bei der Bewertung von Immobilien neue Maßstäbe gelten.

Derzeit gilt ein Freibetrag von 400 000 Euro pro Kind, wenn die Erben nicht selbst im Elternhaus wohnen. Mittlerweile liegen die Kaufpreise für Wohnhäuser in Oberbayern jedoch bei über einer Million Euro. Das betrifft in Regionen wie dem Tegernseer Land sogar alte Bauernhöfe, die teils seit Generationen im Familienbesitz sind. „Seit 2009 haben sich die Immobilienpreise beispielsweise in München teils verdoppelt oder verdreifacht“, so Füracker. „Die persönlichen Freibeträge wurden jedoch seit 13 Jahren nicht angepasst.“

Die Neuregelung zur Ermittlung von Immobilienwerten sei noch von der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht worden, sagte FDP-Landeschef Martin Hagen unserer Zeitung. Diese führe oft zu höheren Steuern. „Deshalb wäre es sinnvoll, eine Erhöhung der Freibeträge vorzunehmen“, sagt Hagen. Die Freien Wähler fordern sogar eine komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer.

Florian von Brunn dagegen ist skeptisch: „Wer das Haus der Eltern erbt und selbst einzieht, muss gar keine Erbschaftsteuer zahlen“, sagte der SPD-Fraktionschef. „Herr Füracker spielt also den Lobbyisten für Leute mit vielen Wohnungen. Freibeträge muss man regelmäßig überprüfen, aber auch die Balance zwischen Steuern auf Arbeit und auf Erbe.“  mik/dpa

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