Berlin – Die geplante Strom- und Gaspreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen soll rückwirkend auch die Wintermonate Januar und Februar umfassen. Damit soll eine „finanzielle Entlastungslücke“ zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums hervor.
Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich Energiesparen lohnt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Sie seien „einfach und pauschal“. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Bis Mitte Dezember sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Die Bundesregierung will mit den Preisbremsen die steigenden Energiekosten und die „schwersten Folgen“ für Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, wie es im Entwurf heißt. Die Rückwirkung kostet einige Milliarden Euro mehr. Der weitaus größte Teil soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.
In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Aus Sicht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern sollte dies den Zeitraum bis zur Wirkung der Gaspreisbremse überbrücken. Dennoch gab es viel Kritik daran, dass es eine „Winterlücke“ gibt. So hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Vorziehen der Preisbremsen gedrängt. Darauf geht die Bundesregierung nun ein.