Falscher Impfarzt bleibt hinter Gittern

Bundesgerichtshof hat nichts zu beanstanden und weist Revision zurück
Traunstein/Rosenheim/Karlsfeld –Der falsche Impfarzt Stefan H. muss die vom Landgericht Traunstein verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßen. Der Mann aus Ottobrunn ohne medizinische Vorbildung hatte – wie berichtet – Anfang 2021 in den Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld 3