Falscher Impfarzt bleibt hinter Gittern

von Redaktion

Bundesgerichtshof hat nichts zu beanstanden und weist Revision zurück

Traunstein/Rosenheim/Karlsfeld –Der falsche Impfarzt Stefan H. muss die vom Landgericht Traunstein verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßen. Der Mann aus Ottobrunn ohne medizinische Vorbildung hatte – wie berichtet – Anfang 2021 in den Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld 305 Menschen persönlich gegen das Corona-Virus geimpft und für 1144 weitere Impfungen durch medizinisches Fachpersonal die ärztliche Verantwortung getragen.

Der Fall war bundesweit einzigartig. Der Angeklagte, den der Staatsanwalt im Plädoyer auf fünf Jahre Haft als „Hochstapler und Betrüger“ titulierte, hatte lediglich ein bisschen Theologie studiert und sich via Internet eine falsche ärztliche Approbationsurkunde sowie zwei ebenso falsche Doktortitel zugelegt. In dem Prozess gab sich der mittlerweile 51-Jährige als großer Menschenfreund aus, der nur habe helfen wollen. Tatsächlich jedoch ging es dem Mann wegen knapper Finanzen laut Urteil um Geld.

Die Verteidiger zogen gegen die Traunsteiner Entscheidung in Revision. Unter den Gründen war, die Kammer habe 955 Zeugen nicht angehört, die theoretisch eingewilligt hätten in Impfungen. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch nichts zu beanstanden und wies die Revision zurück. Damit wurde das Urteil gegen den „falschen Impfarzt“ rechtskräftig. kd

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