Regierung bremst Gas-Erhöhungen

von Redaktion

Berlin – Verbraucher können sich in bestimmten Fällen gegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas zum Jahreswechsel wehren. Das Bundeswirtschaftsministerium wies darauf hin, dass das geplante Gesetz zu Preisbremsen auch ein „Missbrauchsverbot“ vorsieht: Versorger dürfen demnach 2023 nur die Erhöhung bei den Beschaffungskosten an die Kundschaft weitergeben. Die Nachweispflicht liegt bei den Firmen.

Artikel 1 von 11