München – Das bayerische Gesundheitsministerium will die Testpflicht für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung lockern – allerdings nur während der Feiertage. Vom 23. Dezember bis 9. Januar können sich Besucher auch vor Ort unter Aufsicht selbst testen oder zu Hause einen Test machen und eine Eigenerklärung vorlegen. Hintergrund dieser Lockerung ist wohl, dass es an den Feiertagen noch schwerer wird, ein Testzentrum zu finden.
BRK und Caritas fordern, die Testpflicht für Heime komplett zu beenden und stattdessen auf die Eigenverantwortung der Einrichtungen zu setzen. Sie beobachten, dass einige Bewohner weniger Besuch bekommen, weil es nicht mehr so einfach ist, einen Test zu bekommen. Ein Ende der Testpflicht würde nicht bedeuten, dass es keinen Infektionsschutz mehr gibt, betont BRK-Sprecher Sohrab Taheri-Sohi. „Pflegekräfte sind Profis im Umgang mit Infektionen und vulnerablen Gruppen. Sie schützen die Bewohner auch vor vielen anderen Viren – und das schon lange vor Corona.“ Die Testverordnung muss der Bund ändern, sie ist noch bis April gültig. kwo