München – Mit einem Leitfaden will die Staatsregierung den Kommunen konkrete Hinweise geben, wie sie mit Forderungen nach Rückerstattungen von womöglich zu Unrecht verhängten Corona-Bußgeldern umgehen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren.