München – Der Bundesfinanzhof in München verhandelt ab heute Vormittag darüber, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Ein Ehepaar hat gegen die Zusatzabgabe geklagt, weil die Grundlage dafür nach dem Ende des Solidarpakts II entfallen sei. Darüber hinaus verstoße die Beschränkung der Sonderabgabe auf zehn Prozent der Steuerpflichtigen gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Das Finanzgericht Nürnberg sah den Soli als rechtmäßig an.