Beschwerde abgewiesen

Tempolimit auf Autobahnen nicht zwingend

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffent

Montag, 15. September 2025

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