Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Insbesondere hätten sie eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt. (Az: 1 BvR 2146/22) Die Beschwerdeführer, zwei Privatpersonen, wandten sich gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. „Exemplarisch“ forderten sie ein Tempolimit. Dies zu unterlassen, verletze ihre Freiheitsrechte und verstoße gegen das 1994 in das Grundgesetz aufgenommene Umweltschutzgebot.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig ab. „Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt“, erklärten die Karlsruher Richter. Sie betonten allerdings, der Klimaschutz gewinne „bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staats weiter an relativem Gewicht“. Das gelte nicht nur für Verwaltungsentscheidungen und Planungsverfahren, „sondern auch für den Gesetzgeber“. afp