Maskenpflicht in Praxen endet

Beschäftigte müssen ab Februar keinen Schutz mehr tragen

München – Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. Februar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar au

Mittwoch, 10. September 2025

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