München – Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. Februar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mitteilte.
Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis 7. April. Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vorher enden zu lassen, am besten ab Februar.
„Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich“, sagte er. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt.“ Klar sei, dass man Masken in bestimmten Situationen weiter empfehle. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“