Ausnahmen beim Diesel-Verbot

von Redaktion

Ärger über teure Gebühren für Sondergenehmigungen

München – Neuer Ärger um das Diesel-Fahrverbot in München: Dabei geht es nicht die Regel an sich, die ab 1. Februar gilt – sondern eine zugehörige Gebührenordnung. Denn: Autofahrer können sich per gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Bann freikaufen.

Anwohner, Lieferdienste und Handwerker mit Parkausweis sind ohnehin ausgenommen von dem Verbot, das für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und schlechter gilt. Allerdings gibt es zahlreiche weitere Ausnahmen, die jeweils beantragt werden müssen. Eine Ausnahmegenehmigung – etwa für Schichtarbeiter oder private Umzüge – kostet für drei Tage 50 Euro, im Monat 60 Euro, für das ganze Jahr 200 Euro.

Die Stadtratsfraktion von CSU und Freien Wählern wirft dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) angesichts dieser Summen nun „schamlose Abzocke“ vor. „Die Stadt erlässt ein sozial ungerechtes Verbot und bereichert sich dann auch noch daran“, sagt Fraktionschef Manuel Pretzl. Auch die SPD-Fraktionsvorsitzende Anne Hübner kritisiert die Gebühren. „Die Summen halten wir für deutlich zu hoch“, sagte Hübner gestern.

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