Ein Hufschmied aus Rheinland-Pfalz muss nicht dafür haften, dass sich ein wertvolles Dressurpferd verletzte. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Stute während des Beschlagens in einen alten Nagel getreten sei, erklärte das Landgericht Koblenz. Der Schmied hatte dem Tier neue Hufeisen verpasst, kurz darauf lahmte es. Die Betreiberin des Gestüts verlangte daraufhin 34 000 Euro.