Rosenheim – Weil er die Notlage von hilfesuchenden Kunden ausgenutzt und für Pfuscharbeiten völlig überteuerte Preise abgerechnet hat, musste sich ein 34-jähriger Handwerker, der in Essen in Nordrhein-Westfalen lebt, vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.
Unter der Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein für grenzüberschreitende Kriminalität – nach dem sogenannten „Traunsteiner Modell“ – hatte die Ermittlungsgruppe „Heimwerker“ der Kriminalpolizei Rosenheim in dem komplexen Verfahren lange gegen den Beschuldigten ermittelt.
Nachweislich in 265 Fällen hatte der 34 Jahre alte türkische Staatsangehörige die Notlagen von Geschädigten in den Jahren 2019 bis 2020 ausgenutzt. Für nicht fachmännisch durchgeführte Handwerkerleistungen – hauptsächlich im Bereich Abflussrohrreinigung, Schädlingsbekämpfung oder Türöffnungen – hatte er viel zu hohe Preise verlangt. Gegen den Mann lagen zahlreiche Anzeigen vor, die im Mai 2022 zu seiner Festnahme führten. Er saß seitdem in Untersuchungshaft.
Nun wurde der 34-Jährige vom Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim unter dem Vorsitz von Matthias Knoblauch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Wucher in 265 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Das Urteil ist nach Angaben der Polizei bereits rechtskräftig. Gelder in Höhe von 128 000 Euro, die aus den Taten stammen, wurden auf Anordnung des Gerichts eingezogen.