Der Solidaritätszuschlag bleibt

von Redaktion

Bundesfinanzhof in München lehnt Klage überraschend ab

München – Die Bundesregierung kann nach einer gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab. Dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts.

Ein Ehepaar aus Aschaffenburg hatte die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gefordert, unterstützt vom Bund der Steuerzahler. Nun haben sie vier Wochen Zeit für eine Verfassungsbeschwerde.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will das Ziel einer vollständigen Abschaffung nicht aufgeben. Er sei „politisch der Auffassung, der Soli müsste entfallen“, sagte Lindner in Berlin. Ein Wegfall wäre „die schnellste Form einer Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe“. Lindner deutete an, dass sich nun auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Soli befassen könnte. „Wir haben ein Interesse an einer verfassungsrechtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages“, sagte der FDP-Politiker.

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