Karlsruhe – Die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl bis zur grundsätzlichen gerichtlichen Entscheidung abzielte. Ob die Wiederholung für alle Wahlkreise verfassungsgemäß ist, wird von dem Gericht weiterhin geprüft.