Berlin – Sachverständige haben die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition überwiegend positiv bewertet. Einzelne Experten äußerten bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags jedoch Zweifel, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist.
Aus Sicht von Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchschlägt der Entwurf einen „gordischen Knoten“. Ihr zufolge erreicht er zwei zentrale Ziele: Er garantiere die Zahl von höchstens 598 Abgeordneten und zugleich ein proportionales Abbild des Wählerwillens, sagte die Rechtsprofessorin. Das habe das Wahlrecht über Jahrzehnte nicht geleistet.
Uwe Volkmann von der Goethe-Universität Frankfurt hält den Entwurf ebenfalls für eine große Leistung, die „wir dem politischen System nicht zugetraut haben“. Im Gegensatz zu anderen Modellen wirke sich der Ampel-Entwurf auch nicht auf die Wettbewerbschancen der Parteien aus.
Die Ampel will den Bundestag wieder auf 598 Abgeordnete schrumpfen. Die Pläne sehen vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Das kann zur Folge haben, dass Kandidaten kein Bundestagsmandat erhalten, obwohl sie die meisten Stimmen im Wahlkreis bekommen haben. Die Union hält das für verfassungswidrig.