München – Angesichts der geringen Zahl an nachgewiesenen Corona-Infektionen müssen Besucher von Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab Freitag nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Das hat das Kabinett in München beschlossen. Der Test muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht unter Aufsicht erfolgen, es genüge eine Erklärung, dass er negativ gewesen sei.
Bisher war für Besuche von Krankenhäusern, Heimen und Rehabilitationseinrichtungen ein Nachweis eines Testzentrums erforderlich. Diese Pflicht sei durch das Bundesrecht vorgegeben, die Länder könnten jedoch per Verordnung Ausnahmen machen, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU): „Bei der derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung können wir jetzt bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen.“
Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit werde nun auf Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte erweitert, kündigte Holetschek an: „Wir setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen und sehen, dass dies gut funktioniert.“ Zudem wird die Häufigkeit der Tests reduziert. Alle Beschäftigten benötigen nur noch zwei pro Woche.
Der Minister wies darauf hin, dass die Testverordnung des Bundes am Monatsende ausläuft. Weil unklar sei, ob sie verlängert werde, gingen die Kapazitäten der bestehenden Teststellen bereits zurück. Es werde daher immer schwieriger, offizielle Nachweise zu erhalten.