Hilfen für Heizölkunden

von Redaktion

Verdoppelung der Kosten Voraussetzung – Viele gehen leer aus

München – Haushalte mit besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets können bald mit einer Entlastung rechnen. Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt, erklärte Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) in Berlin. Bald könnten die entsprechenden Anträge gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich ab sofort per Online-Rechner feststellen.

Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen – aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die Kosten mehr als doppelt so hoch sind wie der bundeseinheitliche Referenzpreis, teilte das Ministerium weiter mit. Wenn das der Fall ist, werden von den Mehrkosten 80 Prozent erstattet. Der Erstattungsbetrag muss aber mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern, für die die Regelung gilt, zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.

„Wir arbeiten daran, dass die Entlastungen schnellstmöglich ausgezahlt werden“, sagte Scharf. Neben dem Online-Rechner soll es ab dem kommenden Montag eine Info-Hotline geben.

Für viele Bürger, gerade Heizölnutzer, könnte die Berechnung aber ernüchternd sein: Selbst Haushalte mit über 1000 Euro Mehrkosten bekommen oft nur wenige hundert Euro Entlastung. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt vergangenen Jahres Energie beschafft wurde.

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